Besondere Prüfungsordnung
Hier können Sie die Besondere Prüfungsordnung der Deutschen Meisterschaft der Weinfachberater im Handel nachlesen oder als PDF Downloaden!
- § 1 Ziel des Wettbewerbes
- § 2 Zulassungsvoraussetzung
- § 4 Berufung der Deutschen Wein- und Sommelierschule
- § 3 Berufung des Prüfungsausschusses
- § 5 Vorentscheidung
- § 6 Inhalt der schriftlichen Prüfungen
- § 7 Ermittlung der Halbfinalisten
- § 8 Durchführung des Halbfinales
- §9 Ermittlung der Finalisten
- § 10 Das Finale
- § 11 Ermittlung des Siegers
- § 12 Täuschungsversuch
- § 13 Inkrafttreten der Prüfungsordnung
§ 1 Ziel des Wettbewerbes
Der Wettbewerb zum „Deutschen Meister der Weinfachberater im Handel" hat zum Ziel, dass Image des Wein- und Getränkehändlers zu verbessern und soll weiterhin die hohen beruflichen Anforderungen eines Weinfachberaters im Handel in der Öffentlichkeit aufzeigen.
» top
§ 2 Zulassungsvoraussetzung
Absatz 1
Zum Wettbewerb werden folgende Branchen und Berufsgruppen zugelassen:
- Selbstständige Weinfachhändler
- Arbeitnehmer im Weinfachhandel
- Selbstständige Getränkehändler mit einem eigenen Weinsortiment
- Arbeitnehmer im Getränkehandel mit dem Schwerpunkt Wein
- Selbstständige Weinimporteure
- Arbeitnehmer in Weinhandelshäusern und Warenhausketten
- Außendienstmitarbeiter von großen Kellereien, Weingütern und Weinhandelshäusern
Absatz 2
Zum Wettbewerb werden folgende weitere Nachweise von jedem Teilnehmer gefordert:
- Ein Mindestalter von 25 Jahren.
- Eine aktive Berufstätigkeit oder Anstellung im Weinverkauf.
- Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in den in Absatz 1 aufgeführten Berufen.
Absatz 3
Die Teilnehmer müssen sich bis zum 16. März 2009 schriftlich anmelden und die Zulassungsvoraussetzungen in Form von Urkunden und Zeugnissen nachweisen
» top
§ 4 Berufung der Deutschen Wein- und Sommelierschule
Die zuständige Stelle beruft die Deutsche Wein- und Sommelierschule (DWS) Koblenz mit der Geschäftsführung. Die DWS regelt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die Ablauforganisation. Diese beinhaltet im besonderen: Teilnehmergewinnung, Einladungen, Prüfungsvorbereitungen und Protokolle. Mitarbeiter der DWS können nicht in den Prüfungsausschuss gewählt werden.
» top
§ 3 Berufung des Prüfungsausschusses
Absatz 1
Die Industrie- und Handelskammer zu Koblenz als zuständige Stelle beruft einen Prüfungsausschuss. Dieser besteht aus mindestens sechs Beauftragten. Der Prüfungsausschuss ist paritätisch in Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern aufgeteilt. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig sein und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein.
Absatz 2
Der Prüfungsausschuss wählt aus seiner Mitte einen Prüfungsvorsitzenden. Die Prüfungsmitglieder beschließen mit der einfachen Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
» top
§ 5 Vorentscheidung
Die Vorentscheidung wird an einem Tag in mehreren Städten zeitgleich durch geführt. Die Dauer der schriftlichen Prüfung soll 120 Minuten nicht überschreiten.
» top
§ 6 Inhalt der schriftlichen Prüfungen
Geprüft wird in den Themenfächern:
- Weinkunde (94% aller Fragen)
- Grundlagen im Verkauf/Rhetorik (maximal 2% aller Fragen)
- Grundlagen im Marketing (maximal 2% aller Fragen)
- Kaufmännische Grundlagen (maximal 2 % aller Fragen)
Im Prüfungsfach Weinkunde kann geprüft werden:
- Weinbereitung
- Schaumweinbereitung
- Deutsche Weinbaugebiete und dessen Weinrecht
- Französische Weinbaugebiete und dessen Weinrecht
- Italienische Weinbaugebiete und dessen Weinrecht
- Österreichische Weinbaugebiete und dessen Weinrecht
- Schweizer Weine und dessen Weinrecht
- Spanische und Portugiesiche Weine sowie dessen Weinrecht
- Weine der Neuen Welt und dessen Weinrecht
- Osteuropäische Weine und dessen Weinrecht
- Spirituosenherstellung
- Spirituosenspezialitäten weltweit
Im Prüfungsfach Grundlagen der Verkauf/Rhetorik kann geprüft werden:
- Verkaufsrhetorik
- Fragetechniken
- Richtiges Verhalten am Telefon
- Reklamationsbehandlung
- Verkaufsgespräche führen
- Organisation von Werbeveranstaltungen
- Nebenumsätze im Weinbereich
- Sortimentsplatzierung
- Sortimentspflege
- Sortimentsgestaltung
Im Prüfungsfach Grundlagen im Marketing kann geprüft werden:
- Marktanalysen
- Marketingmittel
- Marketingkonzepte
- Produkt- und Preispolitik
- Distribution
- Werbung
- Produkt- und Preispolitik
- Eventplanung
Im Prüfungsfach Kaufmännische Grundlagen kann geprüft werden:
- Inventur
- Lagerkennzahlen
- Kalkulation
- Betriebliche Kennzahlen
- Aufbau einer Bilanz
- Grundlagen der Buchführung
» top
§ 7 Ermittlung der Halbfinalisten
Die besten 20 Teilnehmer der Vorentscheidung werden zum Halbfinale eingeladen. Sollten mehr als 20 Teilnehmer die Höchstpunktzahl erreichen, wird ein Stechen organisiert. Sollten weniger als 20 Teilnehmer die Höchstpunktzahl erreichen, qualifizieren sich die Teilnehmer mit der darunter liegenden Höchstpunktzahl.
» top
§ 8 Durchführung des Halbfinales
Das Halbfinale unterteilt sich in zwei Abschnitte. In einer erneuten schriftlichen Prüfung und einer praktischen Prüfung.
Absatz 1
Die schriftliche Halbfinalprüfung wird in den gleichen Themenfächern geprüft wie in der Vorentscheidung. Der Schwierigkeitsgrad wird jedoch deutlich angehoben. Die maximale Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Absatz 2
Die praktische Halbfinalprüfung gliedert sich in zwei Aufgaben:
- Das Benennen unterschiedlicher Weißweine nach Ihrer Herkunft und Rebsorte.
- Beschreiben und bewerten eines Weiß- und eines Rotweines unter Angabe der Herkunft, Alter und Empfehlung einer Speise.
Â
» top
§9 Ermittlung der Finalisten
Die besten drei Teilnehmer ergeben sich aus der Summe der höchsten schriftlichen Punktzahlen und der höchsten Punktzahl der praktischen Prüfung.
» top
§ 10 Das Finale
Das Finale unterteilt sich in zwei Prüfungsabschnitte.
Absatz 1
Mündliche Finalprüfung.
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf alle Inhalte der schriftlichen Prüfung. Sie kann in Einzelprüfungen auch vor der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Die maximale Prüfzeit beträgt 30 Minuten.
Absatz 2
Praktische Finalprüfung: vor Publikum
In der praktischen Finalprüfung können folgende Aufgaben gestellt werden:
- Rollenspiel für gewandtes Auftreten
- Rollenspiel bei einer Reklamation
- Rollenspiel bei einem Verkaufsgespräch
- Das Benennen unterschiedlicher Weißweine nach Ihrer Herkunft und Rebsorte vor Publikum
- Beschreiben und Bewerten eines Weiß- und eines Rotweines unter Angabe der Herkunft vor Publikum.
» top
§ 11 Ermittlung des Siegers
Der Teilnehmer, der im direkten Vergleich die höchste Punktwertung hat, ist Sieger des Wettbewerbs und hat das Recht sich Deutscher Meister der Weinfachberater für den Handel 2009 zu nennen.
» top
§ 12 Täuschungsversuch
In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen ist der Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen. Bei einer erheblichen Störung kann der Aufsichtsführende den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Wettbewerb ausschließen.
» top
§ 13 Inkrafttreten der Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung tritt zum 25. November 2008 in Kraft.
» top